Schaffung einer Fachstelle für Schuldenberatung und
Schuldensanierung
Neuere Erhebungen zeigen, dass von der ständigen Wohnbevölkerung in der
Schweiz gegen 250'000 Personen zu den sog. Working Poor (Erwerbstätige,
die in einem armen Haushalt leben) zu zählen sind. Persönliche
Krisensituationen wie bspw. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Ehescheidung führen
ebenfalls nicht selten in Armut. In bestimmten Lebenssituationen können
notwendige Anschaffungen in solchen Verhältnissen dann nur durch
Kreditaufnahmen finanziert werden. Abgesehen davon wird es allgemein auch immer
einfacher, Schulden zu machen und immer schwieriger, diese zu tilgen. Oft
besteht auch eine gewisse Unfähigkeit, mit Geld umzugehen. Immer mehr Haushalte
haben aus diesen Gründen seit den 90er-Jahren die Grenze zur Überschuldung
überschritten.
Im
Kanton Schwyz sind die Sozialberatungsstellen der Gemeinden beauftragt, in
solchen Notsituationen persönliche Hilfe zu leisten. Eine breitangelegte
schriftliche Umfrage der Arbeitsgruppe Soziales der SP Kanton Schwyz unter
kantonalen Sozialinsitutionen im August 2001 hat ergeben, dass die Gemeinden bei
der Bewältigung dieser Aufgabe jedoch überfordert sind und die
notwendige Hilfe sehr oft nicht gewähren können. Die Schaffung einer
zentralen Fachstelle für Schuldenberatung und Schuldensanierung wird deshalb
fast einhellig begrüsst. Gemäss der Umfrage würden allein die
Sozialberatungsstellen mindestens 170 Personen pro Jahr an eine solche Stelle
vermitteln.
Die
zentrale Fachstelle könnte im Kanton Schwyz wohnhaften überschuldeten Privaten
kompetente Beratung und Hilfe leisten und die Hilfe zur Selbsthilfe fördern.
Sie könnte Schuldensanierungen durchführen, Schuldenprävention betreiben und
die Sozialberatungsstellen der Gemeinden beraten und unterstützen. Profitieren
würden von einer solchen Institution nicht nur die betroffenen Privaten,
die sich mit einer gewissen Anonymität an eine kompetente Stelle wenden können
und nicht einen Privatkonkurs über sich ergehen lassen müssen, sondern auch
die Gläubiger und die öffentliche Hand (Verminderung der Fürsorgeabhängigkeit,
von Steuerausständen und von Steuererlassen). In verschiedenen Kantonen (BE, BS,
BL, ZH, AG, TG, SH, GR, ZG) existieren bereits derartige Fachstellen und belegen
damit deren Sinn und Notwendigkeit.
Wir
laden den Regierungsrat deshalb ein, zu prüfen, ob dem Kantonsrat eine Vorlage
zu unterbreiten ist oder ob andere Massnahmen zu treffen sind (1) für die
Schaffung und finanzielle Unterstützung einer Fachstelle für Schuldenberatung
und Schuldensanierung (bspw. als Spezialdienst im Sinne des Sozialhilfegesetzes)
sowie (2) für die Möglichkeit, private Institutionen mit einem entsprechenden
Leistungsauftrag zu beauftragen.