Postulat

Schaffung einer Fachstelle für Schuldenberatung und Schuldensanierung

 
Neuere Erhebungen zeigen, dass von der ständigen Wohnbevölkerung in der Schweiz gegen 250'000 Personen zu den sog. Working Poor (Erwerbstätige, die in einem armen Haushalt leben) zu zählen sind. Persönliche Krisensituationen wie bspw. Arbeitslosigkeit, Krankheit oder Ehescheidung führen ebenfalls nicht selten in Armut. In bestimmten Lebenssituationen können notwendige Anschaffungen in solchen Verhältnissen dann nur durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Abgesehen davon wird es allgemein auch immer einfacher, Schulden zu machen und immer schwieriger, diese zu tilgen. Oft besteht auch eine gewisse Unfähigkeit, mit Geld umzugehen. Immer mehr Haushalte haben aus diesen Gründen seit den 90er-Jahren die Grenze zur Überschuldung überschritten.

Im Kanton Schwyz sind die Sozialberatungsstellen der Gemeinden beauftragt, in solchen Notsituationen persönliche Hilfe zu leisten. Eine breitangelegte schriftliche Umfrage der Arbeitsgruppe Soziales der SP Kanton Schwyz unter kantonalen Sozialinsitutionen im August 2001 hat ergeben, dass die Gemeinden bei der Bewältigung dieser Aufgabe jedoch überfordert sind und die notwendige Hilfe sehr oft nicht gewähren können. Die Schaffung einer zentralen Fachstelle für Schuldenberatung und Schuldensanierung wird deshalb fast einhellig begrüsst. Gemäss der Umfrage würden allein die Sozialberatungsstellen mindestens 170 Personen pro Jahr an eine solche Stelle vermitteln.

Die zentrale Fachstelle könnte im Kanton Schwyz wohnhaften überschuldeten Privaten kompetente Beratung und Hilfe leisten und die Hilfe zur Selbsthilfe fördern. Sie könnte Schuldensanierungen durchführen, Schuldenprävention betreiben und die Sozialberatungsstellen der Gemeinden beraten und unterstützen. Profitieren würden von einer solchen Institution nicht nur die betroffenen Privaten, die sich mit einer gewissen Anonymität an eine kompetente Stelle wenden können und nicht einen Privatkonkurs über sich ergehen lassen müssen, sondern auch die Gläubiger und die öffentliche Hand (Verminderung der Fürsorgeabhängigkeit, von Steuerausständen und von Steuererlassen). In verschiedenen Kantonen (BE, BS, BL, ZH, AG, TG, SH, GR, ZG) existieren bereits derartige Fachstellen und belegen damit deren Sinn und Notwendigkeit.

Wir laden den Regierungsrat deshalb ein, zu prüfen, ob dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten ist oder ob andere Massnahmen zu treffen sind (1) für die Schaffung und finanzielle Unterstützung einer Fachstelle für Schuldenberatung und Schuldensanierung (bspw. als Spezialdienst im Sinne des Sozialhilfegesetzes) sowie (2) für die Möglichkeit, private Institutionen mit einem entsprechenden Leistungsauftrag zu beauftragen.

 

KR Dr. Patrick Schönbächler             KR Otto Kümin            KR Andy Tschümperlin