Kostenbeteiligung des Kantons an der Sihlseeuferstrasse
Am
20. Oktober 2004 hat der Kantonsrat vom Strassenbauprogramm 2005-2019 des
Regierungsrates („Prioritätensetzung im Strassenbau“) Kenntnis genommen.
Entgegen der Absicht des Regierungsrates wurde dabei die Motion 4/94 „Erschliessung
der Region Ybrig“ nicht abgeschrieben. Dennoch soll mit dem nun geplanten
Neubau des Steinbachviadukts über den Sihlsee frühestens ab 2016 gestartet
werden.
Bereits
1991 wurde der Bezirksrat Einsiedeln beim Kanton vorstellig und verlangte eine
angemessene Kostenbeteiligung an den Unterhalt der bezirkseigenen
Sihlseeuferstrasse, weil infolge der Gewichtsbeschränkung von 16 t über den
Steinbachviadukt ca. 75% des Schwerverkehrs ins Ybrig den Umweg über diese 9.9
km lange Strasse nahm (= 30% Mehrschwerverkehr). Diese Feststellungen stammen
vom Tiefbauamt des Kantons sowie von einem beigezogenen Ingenieurbüro.
Infolge
gestiegener Strassenverkehrslasten (40 t) sowie fehlender Strassenbreiten zum
Kreuzen werden Randabschlüsse der nicht für Schwerverkehr vorgesehenen
Sihlsee-uferstrasse überrollt und die Strasse selber arg in Mitleidenschaft
gezogen. Dies führt etwa alle fünf Jahre zu deren Sanierungsbedürftigkeit
(normal: 20-25 Jahre) und zu 250% höheren Unterhaltskosten bis ins Jahr 2016 (=
Fr. 145.—/m2; normal: Fr. 60/m2). Seit der letzten
Sanierung im Jahr 2000 sind erneut Schäden in der Höhe von Fr. 300'000.—
aufgetreten, welche in den nächsten 2-3 Jahren behoben werden müssen.
Diese
ausserordentlichen Unterhaltskosten werden durch die Pauschalbeiträge des
Kantons an die Verbindungsstrassen nicht oder nur ungenügend abgegolten. Der
Kanton als verantwortlicher Träger der Hauptstrasse über den Steinbachviadukt
ins Ybrig belastet durch seine jahrelange Untätigkeit somit den Finanzhaushalt
des Bezirks Einsiedeln.
Gestützt
auf das in § 35 der Strassenverordnung (SRSZ 442.110) statuierte
Verursacherprinzip bei Beschädigungen oder übermässiger Abnutzung durch
ausserordentlichen Gebrauch hat sich deshalb der Kanton als sog. Zustands- und
Verhaltensstörer an den Strassenunterhaltskosten angemessen zu beteiligen.
Wir
laden den Regierungsrat ein eine entsprechende Kostenbeteiligung am Unterhalt
der Sihlseeuferstrasse oder aber eine eigene Schadensbehebung bis zur
Inbetriebnahme einer neuen schwerverkehrsmässigen Erschliessung des Ybrig zu prüfen.
| KR Hermann Betschart | KR Meinrad Bisig | KR Patrick Schönbächler | KR Urs Birchler |
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