Postulat

Kostenbeteiligung des Kantons an der Sihlseeuferstrasse

 

Am 20. Oktober 2004 hat der Kantonsrat vom Strassenbauprogramm 2005-2019 des Regierungsrates („Prioritätensetzung im Strassenbau“) Kenntnis genommen. Entgegen der Absicht des Regierungsrates wurde dabei die Motion 4/94 „Erschliessung der Region Ybrig“ nicht abgeschrieben. Dennoch soll mit dem nun geplanten Neubau des Steinbachviadukts über den Sihlsee frühestens ab 2016 gestartet werden.

Bereits 1991 wurde der Bezirksrat Einsiedeln beim Kanton vorstellig und verlangte eine angemessene Kostenbeteiligung an den Unterhalt der bezirkseigenen Sihlseeuferstrasse, weil infolge der Gewichtsbeschränkung von 16 t über den Steinbachviadukt ca. 75% des Schwerverkehrs ins Ybrig den Umweg über diese 9.9 km lange Strasse nahm (= 30% Mehrschwerverkehr). Diese Feststellungen stammen vom Tiefbauamt des Kantons sowie von einem beigezogenen Ingenieurbüro.

Infolge gestiegener Strassenverkehrslasten (40 t) sowie fehlender Strassenbreiten zum Kreuzen werden Randabschlüsse der nicht für Schwerverkehr vorgesehenen Sihlsee-uferstrasse überrollt und die Strasse selber arg in Mitleidenschaft gezogen. Dies führt etwa alle fünf Jahre zu deren Sanierungsbedürftigkeit (normal: 20-25 Jahre) und zu 250% höheren Unterhaltskosten bis ins Jahr 2016 (= Fr. 145.—/m2; normal: Fr. 60/m2). Seit der letzten Sanierung im Jahr 2000 sind erneut Schäden in der Höhe von Fr. 300'000.— aufgetreten, welche in den nächsten 2-3 Jahren behoben werden müssen.

Diese ausserordentlichen Unterhaltskosten werden durch die Pauschalbeiträge des Kantons an die Verbindungsstrassen nicht oder nur ungenügend abgegolten. Der Kanton als verantwortlicher Träger der Hauptstrasse über den Steinbachviadukt ins Ybrig belastet durch seine jahrelange Untätigkeit somit den Finanzhaushalt des Bezirks Einsiedeln. Gestützt auf das in § 35 der Strassenverordnung (SRSZ 442.110) statuierte Verursacherprinzip bei Beschädigungen oder übermässiger Abnutzung durch ausserordentlichen Gebrauch hat sich deshalb der Kanton als sog. Zustands- und Verhaltensstörer an den Strassenunterhaltskosten angemessen zu beteiligen.

Wir laden den Regierungsrat ein eine entsprechende Kostenbeteiligung am Unterhalt der Sihlseeuferstrasse oder aber eine eigene Schadensbehebung bis zur Inbetriebnahme einer neuen schwerverkehrsmässigen Erschliessung des Ybrig zu prüfen.

 

KR Hermann Betschart KR Meinrad Bisig KR Patrick Schönbächler KR Urs Birchler
CVP FDP SP SVP