Motion

Aufwertung der kantonalen Finanzkontrolle

 

Die Prüfung der kantonalen Finanzen wird durch die kantonale Finanzkontrolle vorgenommen. Sie ist dem Grundsatz nach selbständig und unabhängig, erbringt auch Dienstleistungen für die Staatswirtschaftskommission und ist administrativ dem Finanzdepartement unterstellt. Bei Beanstandungen von erheblicher Bedeutung unterrichtet die Finanzkontrolle das zuständige Departement und das Finanzdepartement. Über strittige Revisionsbemerkungen entscheidet auf Antrag des Finanzdepartements der Regierungsrat. Wesentliche Feststellungen bringt die Finanzkontrolle aber auch der Staatswirtschaftskommission zur Kenntnis (§§ 32-37 Verordnung über den Finanzhaushalt, SRSZ 144.110).

Von Gesetzes wegen ist somit eine Doppeltätigkeit für Parlament und Regierung vorgesehen. Tatsächlich arbeiten die 400 Stellenprozente aber im Umfang von ca. 380% für die Regierung und lediglich ca. 20% als administrative Unterstützung für das Parlament.

Zum einen erscheint diese Doppelfunktion und Zwitterstellung der kantonalen Finanzkontrolle bei einem Milliardenhaushalt als potentiell problematisch (in einer Aktiengesellschaft ist die Revisionsstelle auch nicht überwiegend im Dienste des Verwaltungsrates tätig), zum anderen mangelt es der Staatswirtschaftskommission in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht an der erforderlichen personellen, fachlichen und genügend unabhängigen Unterstützung. Vgl. auch die Stossrichtung der Motion 11/2006.

Die heutige Situation ist deshalb unbefriedigend. In den Kantonen Genf und Waadt sowie in europäischen Nachbarländern wird dieser Problematik mit der Schaffung von sog. Rechnungshöfen begegnet, welche über eine institutionelle Unabhängigkeit und umfassende Geschäfts- und Finanzprüfungskompetenzen verfügen, selbständig tätig sind und von sich aus das Parlament bzw. die Öffentlichkeit orientieren. So weit muss im Kanton Schwyz nicht gegangen werden, doch wäre bspw. bereits ein dualistisches Aufsichtssystem (Aufteilung der Finanzaufsicht in eine interne und eine externe Aufsicht) sowie eine personelle Ausweitung der fachlichen Unterstützung der Staatswirtschaftskommission prüfenswert.

Der Regierungsrat wird deshalb aufgefordert, dem Kantonsrat im Sinne des Gesagten eine entsprechende Änderung der kantonalen Verordnung über den Finanzhaushalt vorzulegen.

 


KR Patrick Schönbächler      KR Peppino Beffa        KR Mark Weber      KR Urs Flattich