Wahlvorschlagsquote für Frauen
Frauen sind in den politischen Behörden des Kantons
Schwyz stark untervertreten. Bei den letzten Kantonsratswahlen am 12. März 2000
waren zum Beispiel 85 der gewählten Mitglieder des Kantonsrates Männer,
lediglich 15 Frauen. Das sind Werte, wie sie in der übrigen Schweiz in den 80er
Jahren erreicht wurden.
Die
Gleichstellungskommission des Kantons Schwyz hat dem GfS-Forschungsinstitut in
Bern in der Folge den Auftrag erteilt, die letzten Kantonsratswahlen genauer zu
analysieren. Dieses hat als Ursache für die krasse Untervertretung unter
anderem die Umstände identifiziert, dass sich (a) zuwenig Frauen für ein Amt
zur Verfügung stellen und (b) dass die Parteien zu wenig Frauen für den
Kantonsrat nominieren, was sich bei der Wahl verschärft, weil kandidierende
Frauen eine geringere Wahlchance haben als Männer, die sich für ein Amt
bewerben. Letzteres bietet den Parteien gleichzeitig falsche Anreize dafür, die
politische Förderung der Frauen dem Wahlerfolg hintan zu stellen.
1999
wurde das Projekt „frauennetz kanton schwyz“ gestartet, welches zum Ziel
hat, Frauen für ein Engagement in der Öffentlichkeit zu ermutigen und sie bei
ihrem politi-schen Engagement zu unterstützen. Ergänzend hierzu ist die Einführung
einer Wahlvorschlagsquote zu fordern. Eine solche ist bei einem
Frauenanteil von 14% im heuti-gen Kantonsrat begründet und verfassungsmässig
geboten (Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BV; BGE 125 I 21 ff., 39 ff.). Vorgesehen werden
kann zum Beispiel, dass die zahlenmässige Differenz zwischen Frauen und Männern
auf den gedruckten Wahllisten höchstens eins betragen oder einen bestimmten
Mindestprozentsatz erfüllen soll – allenfalls mit einer Übergangsregelung
(ansteigender Mindestprozentsatz während acht Jahren). Damit würden dem
unterrepräsentierten Geschlecht zwar keine Mandate zugesichert, diese Massnahme
erhöhte aber – zusammen mit anderen Faktoren – merklich dessen Wahlchancen.
Wahlvorschlagsquoten sind
die mildesten geeigneten Gleichstellungsmassnahmen. „Die Vorbereitung für die
nächsten Wahlen muss jetzt beginnen“ (Birgitta Michel Thenen, Präsidentin
der Gleichstellungskommission).
Ich lade den Regierungsrat
ein, zu Handen des Kantonsrates
1. die
gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für die Einführung von wirksamen Wahlvorschlagsquoten,
insbesondere bei den Kantonsratswahlen;
2. Stellung
zu nehmen zu der von der Gleichstellungskommission in Auftrag gegebenen
Wahlanalyse und dem darin georteten Handlungsbedarf sowie eine Vorlage zu präsentieren
betreffend die weiteren gesetzgeberischen Massnahmen und Mitteln zur Förderung
der Gleichstellung der Frauen in der Schwyzer Politik.