Motion

Wahlvorschlagsquote für Frauen

Frauen sind in den politischen Behörden des Kantons Schwyz stark untervertreten. Bei den letzten Kantonsratswahlen am 12. März 2000 waren zum Beispiel 85 der gewählten Mitglieder des Kantonsrates Männer, lediglich 15 Frauen. Das sind Werte, wie sie in der übrigen Schweiz in den 80er Jahren erreicht wurden.

Die Gleichstellungskommission des Kantons Schwyz hat dem GfS-Forschungsinstitut in Bern in der Folge den Auftrag erteilt, die letzten Kantonsratswahlen genauer zu analysieren. Dieses hat als Ursache für die krasse Untervertretung unter anderem die Umstände identifiziert, dass sich (a) zuwenig Frauen für ein Amt zur Verfügung stellen und (b) dass die Parteien zu wenig Frauen für den Kantonsrat nominieren, was sich bei der Wahl verschärft, weil kandidierende Frauen eine geringere Wahlchance haben als Männer, die sich für ein Amt bewerben. Letzteres bietet den Parteien gleichzeitig falsche Anreize dafür, die politische Förderung der Frauen dem Wahlerfolg hintan zu stellen.

1999 wurde das Projekt „frauennetz kanton schwyz“ gestartet, welches zum Ziel hat, Frauen für ein Engagement in der Öffentlichkeit zu ermutigen und sie bei ihrem politi-schen Engagement zu unterstützen. Ergänzend hierzu ist die Einführung einer Wahlvorschlagsquote zu fordern. Eine solche ist bei einem Frauenanteil von 14% im heuti-gen Kantonsrat begründet und verfassungsmässig geboten (Art. 8 Abs. 3 Satz 2 BV; BGE 125 I 21 ff., 39 ff.). Vorgesehen werden kann zum Beispiel, dass die zahlenmässige Differenz zwischen Frauen und Männern auf den gedruckten Wahllisten höchstens eins betragen oder einen bestimmten Mindestprozentsatz erfüllen soll – allenfalls mit einer Übergangsregelung (ansteigender Mindestprozentsatz während acht Jahren). Damit würden dem unterrepräsentierten Geschlecht zwar keine Mandate zugesichert, diese Massnahme erhöhte aber – zusammen mit anderen Faktoren – merklich dessen Wahlchancen.

Wahlvorschlagsquoten sind die mildesten geeigneten Gleichstellungsmassnahmen. „Die Vorbereitung für die nächsten Wahlen muss jetzt beginnen“ (Birgitta Michel Thenen, Präsidentin der Gleichstellungskommission).

Ich lade den Regierungsrat ein, zu Handen des Kantonsrates 
1. die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen für die Einführung von wirksamen Wahlvorschlagsquoten, insbesondere bei den Kantonsratswahlen; 
2. Stellung zu nehmen zu der von der Gleichstellungskommission in Auftrag gegebenen Wahlanalyse und dem darin georteten Handlungsbedarf sowie eine Vorlage zu präsentieren betreffend die weiteren gesetzgeberischen Massnahmen und Mitteln zur Förderung der Gleichstellung der Frauen in der Schwyzer Politik.

 

KR Dr. Patrick Schönbächler     KR Elvira Jäger     KR Marianne Simmen     KR Otto Kümin