Motion

Goldreserven zum Nutzen aller

In seiner Medienmitteilung vom 2. Februar 2005 teilte der Bundesrat mit, dass der Erlös aus dem Verkauf der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Geldpolitik nicht mehr benötigten 1'300 Tonnen Gold zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem Drittel an den Bund gehen soll.

Der Bankrat der SNB wird der Generalversammlung vom 29. April 2005 die Ausschüttung von 21.1 Mrd. Franken bereits ab Mai 2005 beantragen. Der Anteil des Kantons Schwyz wird aufgrund seiner Wohnbevölkerung und Finanzkraft 189 Mio. Franken betragen.

Laut Bundesrat sind die einzelnen Kantone frei über die Verwendung ihres Anteils zu entscheiden. Der Kantonsrat des Kantons Schwyz hat am 25. Juni 1906 die Zeichnung des Grundkapitals für die Schweizerische Nationalbank beschlossen (SRSZ 320.110). Es erscheint korrekt, wenn es auch der Kantonsrat ist, der über die Verwendung dieses ausserordentlichen Anteils an den Goldreserven entscheidet.

Der Goldsegen soll dabei zum Nutzen aller und möglichst nachhaltig eingesetzt werden. Bezirke und Gemeinden wissen am Besten, wo sie und ihre Bürgerinnen und Bürger der Schuh drückt und wie das Geld sinnvoll und adäquat verwendet werden kann. Sie sollen deshalb – wie dies übrigens auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden der Fall sein wird – vom Goldsegen profitieren.      

Der Regierungsrat des Kantons Schwyz wird hiermit aufgefordert, dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten, mit der die rechtlichen Voraussetzungen und Modalitäten für die vorgeschlagene Art der Verwendung des ausserordentlichen Ertrages aus dem Erlös des Goldbestandes der SNB geschaffen werden.

 

KR Dr. Patrick Schönbächler, Einsiedeln