Goldreserven zum Nutzen aller
In seiner Medienmitteilung
vom 2. Februar 2005 teilte der Bundesrat mit, dass der Erlös aus dem Verkauf
der von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) für die Geldpolitik nicht mehr
benötigten 1'300 Tonnen Gold zu zwei Dritteln an die Kantone und zu einem
Drittel an den Bund gehen soll.
Der Bankrat der SNB wird
der Generalversammlung vom 29. April 2005 die Ausschüttung von 21.1 Mrd.
Franken bereits ab Mai 2005 beantragen. Der Anteil des Kantons Schwyz wird
aufgrund seiner Wohnbevölkerung und Finanzkraft 189 Mio. Franken betragen.
Laut Bundesrat sind die
einzelnen Kantone frei über die Verwendung ihres Anteils zu entscheiden. Der
Kantonsrat des Kantons Schwyz hat am 25. Juni 1906 die Zeichnung des
Grundkapitals für die Schweizerische Nationalbank beschlossen (SRSZ 320.110).
Es erscheint korrekt, wenn es auch der Kantonsrat ist, der über die Verwendung
dieses ausserordentlichen Anteils an den Goldreserven entscheidet.
Der Goldsegen soll dabei
zum Nutzen aller und möglichst nachhaltig eingesetzt werden. Bezirke und
Gemeinden wissen am Besten, wo sie und ihre Bürgerinnen und Bürger der Schuh
drückt und wie das Geld sinnvoll und adäquat verwendet werden kann. Sie sollen
deshalb – wie dies übrigens auch im Kanton Appenzell Ausserrhoden der Fall
sein wird – vom Goldsegen profitieren.
KR Dr. Patrick Schönbächler, Einsiedeln