Auto statt Kutsche!
Die Schwyzer Kantonsverfassung stammt offiziell aus dem Jahr 1898 und geht in Teilen sogar bis aufs Jahr 1876 zurück. Damals wurde gerade die Glühbirne erfunden, herrschte Queen Victoria in England und verkehrten Kutschen auf den Strassen.
Die damalige Kutsche und die heutige Kantonsverfassung haben somit einiges gemeinsam: beide stammen aus der „guten, alten Zeit“, sind mittlerweilen 130jährig, haben bis heute einiges mitgemacht und stellen nur noch ein mehr schlecht als recht zusammengehaltenes Flickwerk dar, die zwar noch fahren und somit ihren minimalsten Zweck erfüllen, aber keine Gattung mehr machen. Es ist an der Zeit, dass sich das Schwyzer Volk Gedanken darüber macht, wie es weiter bzw. im 21. Jahrhundert fahren will. Soll man die Kutsche in ein Auto umtauschen?
Abgesehen von sprachlich veralteten Begriffen („Salzauswäger“, „nicht loskäufliche Lasten“ usw.) und nicht mehr zeitgemässen Regelungen („Fr. 300.— Geldbusse bei Amtsverweigerung“) sind vor allem die zum Teil unklare Kompetenzaufteilung zwischen Volk, Kantons- und Regierungsrat, die Limiten des Finanzreferendums und die bescheidenen Volksrechte einer kritischen Prüfung zu unterziehen.
Die Notwendigkeit einer Revision ist – wie diejenige der Kutsche, an der über 130 Jahre nur herumgeflickt wurde – ausgewiesen. Ob die Kutsche letztlich nur totalrenoviert oder stattdessen ein zeitgemässes Auto angeschafft werden soll, ist eine Frage, welche die Verfassungskommission prüfen und letztlich dem Volk wieder zum definitiven Entscheid vorlegen soll.
Die Prüfung kostet zwar etwas (ca. Fr. 2.0 Mio.), das sei nicht verschwiegen, aber sie ist notwendig und gehört sich einfach für einen stolzen und selbstbewussten „demokratischen Freistaat“ (§ 1 Kantonsverfassung). Ich bitte Sie deshalb, am 25. September 2005 ein Ja für die Einleitung der Totalrevision der Schwyzer Kantonsverfassung einzulegen.
Patrick Schönbächler, Kantonsrat, Einsiedeln.