Ja zum Sozialhilfegesetz

 

Am 18. Mai 2003 kommt eine zwar kleine Änderung des kantonalen Sozialhilfegesetzes zur Abstimmung, die aber grosse praktische Bedeutung hat.

Es geht bei der Änderung darum, dass die Gemeinden freiwillig Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung (bspw. Kinderkrippe, Kinderhort) unterstützen können. Gleichzeitig erhalten die Gemeinden neu die Aufsichts-, aber auch Bewilligungskompetenz.

Mit dieser Regelung wird es den Trägerorganisationen und den Gemeinden ermöglicht, für die vom Bund lancierte Anstossfinanzierung Beitragsgesuche zu stellen und die vom Bund zur Verfügung gestellten Gelder abzurufen.

Die Änderung des Sozialhilfegesetzes war im Kantonsrat praktisch unbestritten. Sowohl das Gewerbe wie auch alle "Familienpolitiker" haben die Chance und die Notwendigkeit der Vorlage erkannt.

Ich bitte Sie darum, vor lauter Bundesvorlagen am 18. Mai 2003 nicht die eigenen, kantonalen Anliegen zu vergessen, und beim Sozialhilfegesetz ein Ja in die Urne zu legen. Herzlichen Dank.

 

Dr. Patrick Schönbächler, Kantonsrat, Einsiedeln.