Leserbrief im Einsiedler Anzeiger v. 11. Mai 2001, S. 4:

Trotzdem ein Ja

 

Ab Mitte Mai bis 10. Juni 2001 kann über das neue kantonale Gesetz über den Finanzausgleich abgestimmt werden. Dieses wurde vom Kantonsrat mit einer 99% Mehrheit verabschiedet. Im Vordergrund gestanden haben dabei die idealistischen Zielsetzungen der Vorlage, vorab der Abbau übermässiger Unterschiede in der Steuerbelastung innerhalb des Kantons und die Stärkung der Autonomie und Eigenverantwortung der Bezirke und Gemeinden.

Das neue Modell, das sich aus einem indirekten (zweckgebundene Kantonsbeiträge), einem horizontalen (Steuerkraftausgleich und Verteilung der Grundstückgewinnsteuer) sowie einem direkten Finanzausgleich (Ausgleich der Differenz zwischen Normaufwand und Normertrag) zusammensetzt, ist ohne Zweifel vielversprechend.

Das Gelbe vom Ei dürfte das neue Finanzausgleichsgesetz für den Bezirk Einsiedeln in der derzeitigen Form aber (noch) nicht sein. Aufgrund der Modellzahlen 1999 würde den finanziell bekanntlich nicht auf Rosen gebetteten Bezirk nämlich eine Mehrbelastung von gut Fr. 2'000'000.— treffen. Die hauptsächliche Crux für den Bezirk Einsiedeln liegt – abgesehen von der Frage der Spitalfinanzierung – im sogenannten „Normaufwand“ begründet. Die statistischen Mittelwerte aller Bezirke und Gemeinden tragen den geografischen und strukturellen Besonderheiten, wie sie vor allem im Bezirk Einsiedeln anzutreffen sind (Stichwort Streubauweise, Strassennetz, Viertelsschulen, teurer Winterdienst usw.), nämlich ungenügend Rechnung. Ungleiche Verhältnisse lassen sich mit einem neuen Gesetz nicht auf einen Schlag vergleichen und gleich behandeln. Begründete erhebliche Unterschiede sollten berücksichtigt werden. Das ist (noch) nicht der Fall. Eine gerechte „Feinabstimmung“ des neuen Finanzausgleichsgesetzes scheint mir mittelfristig deshalb unumgänglich und sollte mit allen politischen Mitteln angestrebt werden. Gleichwohl stimmt das Grobkonzept des neuen Finanzausgleichs und gewinnt der Bezirk Einsiedeln damit immerhin seine Finanzautonomie zurück. Ich empfehle Ihnen die Vorlage deshalb trotz allem zur Annahme.

 

Dr. Patrick Schönbächler, Einsiedeln.