Eingereicht:
Erledigt:
Der
Regierungsrat hob in jüngster Zeit bei verschiedenen politischen Fragen die
Bedeutung des sog. fiskalischen Äquivalenzprinzips hervor. Nach diesem
Prinzip soll allein zahlen wer den Nutzen hat. Das Prinzip besticht auf den
ersten Blick durch seine Einfachheit und Effizienz. Neue Aufgaben und deren
Finanzierung lassen sich klar einem Gemeinwesen zuordnen. Indessen besteht die
gefährliche Tendenz, dass von Seiten des Kantons vor allem soziale,
gesellschafts- und familienpolitische Anliegen kurz und bündig an die Gemeinden
abgeschoben werden. Dies betrifft bspw. das Anliegen der familienergänzenden
Kinderbetreuung und den Ruf nach einer professionellen Schuldenberatungs- und
-sanierungsstelle.
Eine undifferenzierte und absolute Handhabung dieses finanzpolitischen Prinzips trägt zudem die Gefahr von stossenden Ungerechtigkeiten und unerwünschten Folgewirkungen in sich:
- Es gibt Fälle, bei denen nicht nur die Gemeinden, sondern auch der Kanton einen Nutzen davon trägt, dieser sich jedoch weigert, entsprechende finanzielle Lasten (mit) zu tragen. Es ist bspw. erwiesen, dass für jeden in eine Kinderkrippe investierten Franken drei bis vier Franken an die Gemeinwesen zurückfallen. Trotzdem sollen nach Ansicht des Regierungsrates – im Gegensatz zu anderen Kantonen – die Gemeinden ausschliesslich zuständig sein für Finanzierung und Betrieb von Kinderkrippen?
-
Das Setzen von wichtigen sozialen, gesellschafts- und familienpolitischen
Leitplanken wird an die Gemeinden delegiert. Die Wahrnehmung der entsprechenden
Verantwortung wird damit in das Belieben derselben gestellt und richtet
sich selbstredend nach deren finanziellen Leistungsfähigkeit. So
investiert die Gemeinde Schwyz heute bspw. 20 Rappen jährlich pro Kopf in die
familienergänzende Kinderbetreuung, Freienbach dagegen Fr. 30.—. Dann gibt es
Gemeinden, die überhaupt nichts von familienergänzender Kinderbetreuung wissen
möchten. Es besteht die grosse Gefahr, dass der Regierungsrat seine Regierungstätigkeit
in sozialen, gesellschafts- und familienpolitischen Bereichen – entgegen
seiner staatspolitischen Verantwortung (§ 3 Abs. 1 und 2 V über die Organisation
des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung, SRSZ 143.110) – damit nicht
nur aus der Hand gibt, sondern auch Ungleichheiten innerhalb des Kantons
in Kauf nimmt und gezielt einen unerwünschten sozialen Wettbewerb fördert.
Verschiedentlich
wurde vom Regierungsrat eingewendet, er trage dem im Rahmen des direkten
Finanzausgleiches Rechnung. Dabei wird den erwähnten Problemen jedoch in keiner
genügenden Weise Rechnung getragen, weil es sich lediglich um zweckungebundene
Zahlungen sowie um einen Normaufwandausgleich handelt. Überspitzt
gesagt: Man wird den Eindruck nicht los, dass finanzpolitischen Prinzipien der
Vorrang gegenüber dem Volkswohl eingeräumt wird.
Mich
würde vom Regierungsrat die Beantwortung folgender Fragen interessieren:
1. Wie stellt sich der Regierungsrat generell und in grundsätzlicher Hinsicht
zur aufgeworfenen Problematik?
2. Wie gedenkt der Regierungsrat, dem unerwünschten
sozialen Wettbewerb entgegenzutreten und in sozialen, gesellschafts- und
familienpolitischen Bereichen seine Führungsrolle aktiv wahrzunehmen und
(zumindest) minimale Leitplanken für alle Gemeinden zu setzen und damit gleiche
Chancen für alle Bürgerinnen und Bürger im Kanton zu schaffen?
3. Wie kann und soll sich der Kanton an den
Kosten der an die Gemeinden delegierten Aufgaben in sozialen, gesellschafts- und
familienpolitischen Bereichen, an denen auch er ein staatspolitisches Interesse
oder fiskalischen Nutzen hat, angemessen beteiligen?
Kantonsrat Dr. Patrick Schönbächler, Einsiedeln.