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Zwischen Montag, 22. August 2005, ca. 18.00 Uhr, und Dienstag, 23. August 2005, ca. 4.00 Uhr, wurden am Sihlsee abrupt ernorme Wassermassen abgelassen. In der Presse konnte man erfahren, dass die zuständige Etzelwerk AG (EWAG) ca. 180 m3/s abgelassen habe, weil die maximale Staukote von 889.34 m ü.M. überschritten worden sei. Folge der nicht angekündigten Öffnung der Schleusen waren verschiedene überflutete Häuser in Egg und Sachschäden von mehreren Tausend Franken. Es wurde offenbar zu spät zu abrupt zu viel Wasser abgelassen. Im Vergleich mit der Unwettersituation in anderen Kantonsteilen fallen die Schäden zwar nicht ins Gewicht, doch stellen sich dennoch Fragen. Die EWAG liess verlauten, dass man vorher so viel Wasser wie möglich turbiniert, d.h. Strom produziert habe und dass man wegen des Füllgrades letztlich doch keinen anderen Handlungsspielraum mehr gehabt habe. Die Schäden seien zudem durch die Versicherungen der Betroffenen zu decken (Einsiedler Anzeiger v. 26. August 2005).
Haftung und Ursachenbeseitigung (Art. 11 Etzelwerkkonzession, SRSZ 452.110.1), Sorgfalt beim Betrieb und Wasserabfluss (Art. 6 kantonaler Zusatzvertrag, SRSZ 452.110.2) sowie die Stauseeregulierung (Ziff. 7 Genehmigungsbeschluss, SRSZ 452.110.4) sind eigentlich klar geregelt. Überdies wird in diesen Verträgen von einer kritischen Staukote erst bei 892.70 m ü.M. ausgegangen.
Der Kanton Schwyz ist u.a. Konzessionsgeber und Vertragspartner der EWAG bzw. den Schweizerischen Bundesbahnen und das Baudepartement besitzt auch entsprechende Informationsrechte (vgl. Ziff. 7 lit. i + k Genehmigungsbeschluss). Nach der letzten Unwettersituation ist der Regierungsrat zudem daran, die Hochwasserproblematik, deren Bewältigung und allfällige Verbesserungen zu analysieren. Es macht deshalb Sinn, zur genannten Problematik ein paar Fragen zu stellen:
1. Waren der Regierungsrat bzw. das zuständige Departement über den abrupten Wasserabfluss im besagten Zeitraum orientiert?
2. Wie wird die obgenannte Situation durch den Regierungsrates beurteilt? – Ist die damals vereinbarte Abflussregulierung noch sinnvoll und zeitgemäss?
3. Ist der Kanton als Vertragspartner und Konzessionsgeber bereit, mit der SBB bzw. EWAG die Modalitäten bei der Abflussregulierung kritisch zu betrachten und auf eine geordnete und schonende Regelung, die auch eine rechtzeitige Information der Bevölkerung beinhaltet, hinzuarbeiten? – Sind SBB bzw. EWAG ev. zu baulichen Massnahmen anzuhalten?
4. Wird der Regierungsrat im Rahmen der laufenden Unwetter-Analyse die Situation des Sihlsees und dessen Abflussregulierung kritisch mit einbeziehen?
Kantonsrat Dr. Patrick Schönbächler, Einsiedeln.